Werden notwendig, wenn die Abbrucharbeiten sich bis unterhalb der Geländeoberfläche erstrecken. Freilegen der unterirdischen Baukörper, Verfüllen der durch den Abbruch entstandenen Baugruben, Geländeregulierung und Beräumung. Die Herrichtung der entstandenen Freiflächen für etwas NEUES.