Die Sanierungsmethode für Asbest ist nach Stand der Technik „das Entfernen“. Zugelassen sind nur Firmen, die personell und sicherheitstechnisch die Anforderungen der TRGS 519 erfüllen. Differenzierte Sachkundenachweise sind erforderlich, viele Arbeiten dürfen nur von Firmen mit einer Zulassung nach GefStoffV, Anhang I, Nr. 2, 2.4.2, Abs. 4 durchgeführt werden. Für alle Tätigkeiten mit Asbest besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.